Grundsteuer
Der Grundsteuer unterliegt der inländische Grundbesitz.
Steuergegenstand (§ 1)
Grundbesitz ist:
1. das land- und forstwirtschaftliche Vermögen
2. das Grundvermögen
3. das Betriebsvermögen, soweit es in Betriebsgrundstücken besteht
Hebesätze für die Grundsteuer
A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 500%
Grundsteuer
B (für sonstige Grundstücke) 500% Grundsteuer