Grundsteuerbefreiung
Eine zeitliche Befreiung von
der Grundsteuer kann unter gewissen Voraussetzungen für Neu-, Zu- und
Umbauten, sowie Erneuerung von Wohnraum, gewährt werden. Der Antrag ist
schriftlich einzubringen.
In der Regel erfolgt eine 20-jährige
Befreiung.