Akontozahlung bei Wasser- und Kanalgebühren

Veröffentlichungsdatum06.05.2025Lesedauer1 MinuteKategorienThema, Gemeinde, ...
Akonto Wasser u. Kanal


um die Abrechnung Ihrer Wasser- und Kanalgebühren möglichst transparent und einfach zu gestalten, erfolgt die Verrechnung halbjährlich auf Basis einer Akontozahlung.

Was bedeutet Akontozahlung? 

Eine Akontozahlung ist eine Vorauszahlung, die sich an Ihrem Verbrauch des letzten Jahres orientiert. Das bedeutet, dass wir Ihnen halbjährlich eine vorläufige Rechnung stellen, die sich an den bisherigen Verbrauchsdaten orientiert.

Endabrechnung und Anpassung:

Am Jahresende (KW46) wird Ihr tatsächlicher Verbrauch ermittelt. Falls Sie mehr oder weniger Wasser genutzt haben als in der Akontozahlung berücksichtigt, erfolgt eine Anpassung:

  • Wenn Sie weniger verbraucht haben, erhalten Sie eine Gutschrift.
  • Wenn Sie mehr verbraucht haben, kann eine Nachzahlung erforderlich sein.

Durch dieses Verfahren möchten wir sicherstellen, dass Ihre Zahlungen möglichst gleichmäßig über das Jahr verteilt sind und keine plötzlichen hohen Kosten entstehen.

Falls Sie Fragen dazu haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Bitte zahlen Sie die Akontorechnung pünktlich ein!