Brennholzversteigerung am 7. Oktober – Rotten, Standortkarten und Bedingungen veröffentlicht

Veröffentlichungsdatum21.09.2026Lesedauer1 MinuteKategorienGemeinde
Brennholz aus Weiler

Die Agrargemeinschaft Weiler lädt zur öffentlichen Brennholzversteigerung am Mittwoch, den 7. Oktober 2026, um 20.00 Uhr in den Montfortsaal Weiler ein. Die  Rottenliste sowie die zugehörigen Standortkarten  sind ab sofort veröffentlicht:

Die Mengen reichen von kleineren Durchforstpartien bis zu umfangreicheren Weichholz‑ und Hartholzlosen. Für die gerüsteten Partien am Forsthaus‑Lagerplatz gilt: Abfuhr bis spätestens 31. März 2027.

Versteigerungsbedingungen

Die Brennholzversteigerung findet zu folgenden Bedingungen statt:

1. Kennzeichnung und Gewährleistung

Alle Partien sind mit ihrer jeweiligen Nummer gekennzeichnet und werden ohne Gewähr auf Qualität und Quantität versteigert. Nicht ausgezeichnetes Holz darf nicht angeeignet werden.

2. Rüstzeitraum

Mit der Rüstung kann sofort begonnen werden; sie ist bis 31. März 2027 abzuschließen.

3. Haftung und Kennzeichnung

Für Schäden bei Rüstung, Lieferung und Transport haftet der Käufer. Den Anweisungen des zuständigen Forstorgans ist Folge zu leisten. Aufgearbeitetes Holz, das im Wald gelagert wird, ist deutlich mit Rott‑Nummer und/oder Käufername zu kennzeichnen.

4. Absperrung von Waldwegen

Für notwendige Absperrungen ist der Käufer verantwortlich.

5. Lagerung im Wald

Die Lagerung von Brennholz im Bereich von Wegen und Ausweichplätzen hat im Einvernehmen mit Betriebsleiter‑Stellvertreter Ing. Arthur Heel (Tel. +43 664 5335484) zu erfolgen.

6. Zahlungskonditionen

Die Rotten sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung mit 2 % Skonto oder binnen 30 Tagen netto zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen verrechnet. Die Preise verstehen sich exklusive 13 % Mehrwertsteuer.

7. Eigentumsvorbehalt

Die Agrargemeinschaft behält sich das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung vor.