Hundeabgaben und Hundemarke

Der/Die HundehalterIn erhält die Hundemarke nach Einzahlung der Hundeabgabe von der zuständigen Behörde entweder persönlich ausgehändigt oder per Post zugesandt. Die Hundemarke muss sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden (so sich der Hund außerhalb des Hauses befindet).

Zuständig


Petra Höfle
Kontaktdaten von Petra Höfle
Verwaltung
Petra Höfle
Johann-Georg-Seyfried-Weg 1
6837 Weiler
Tel: +43 5523 51100 23
petra.hoefle@gemeinde-weiler.at