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Zum Schutz von Kinderspielplätzen, Park- und Freizeitanlagen gilt in bestimmten Bereichen eine Leinenpflicht für Hunde. Dies betrifft unter anderem Kindergärten, Schulen, Sportanlagen sowie den Rad- und Wanderweg auf dem Ratzdamm, die Auwaldung und weitere land- und forstwirtschaftliche Wege.
Hundebesitzer sind verpflichtet, Verunreinigungen durch Hundekot unverzüglich zu entfernen. Dafür stehen im gesamten Gemeindegebiet kostenlose Hundekotsammelbehälter (Robidog) bereit.
Auch im Wald ist Leinenpflicht, um Wildtiere und die Jagd nicht zu gefährden.
Wir bitten um Einhaltung der Regelungen, damit unsere Gemeinde sauber und sicher bleibt!