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Auch im Jahr 2026 unterstützt der Bund den Umstieg von fossilen Heizsystemen auf klimafreundliche Alternativen. Private Haushalte können wieder attraktive Förderungen für den Austausch ihrer bestehenden Öl- oder Gasheizung beantragen. Die Bundesförderung kann zusätzlich mit Landesmitteln kombiniert werden.
Gefördert wird der Umstieg auf moderne, erneuerbare Heizsysteme. Je nach gewählter Lösung stehen unterschiedliche Zuschüsse zur Verfügung – etwa für Wärmepumpen, Holzheizungen oder den Anschluss an ein Nahwärmenetz. Die Förderung deckt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten ab.
Unterstützt werden alle Heizungstausch-Maßnahmen, die ab dem 3. Oktober 2025 umgesetzt wurden. Die Antragstellung erfolgt in zwei Schritten:
1. Registrierung Seit 24. November 2025 möglich. Für die Registrierung werden eine Kostenschätzung bzw. ein Angebot eines Fachbetriebs sowie das Protokoll einer Energieberatung benötigt.
2. Förderantrag Nach der Registrierung bleiben neun Monate Zeit, um den vollständigen Antrag einzureichen. Bis dahin muss der Heizungstausch abgeschlossen sein und die Rechnung vorliegen.
Für Fragen rund um den Heizungstausch steht die Energieberatung des Energieinstituts zur Verfügung:
Telefon: +43 5572 31202 112
E-Mail: energieberatung@energieinstitut.at
Ein Infoblatt für Ein- und Zweifamilienhäuser ist ebenfalls erhältlich.