Legalisator

Ein Legalisator ist für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch zuständig.

Die Aufgabe des Legalisators umfasst ausschließlich die Beglaubigung der Unterschrift, nicht aber die rechtliche Überprüfung des Vertrages.

Die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss in der Gemeinde Weiler mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Die Person muss dem Legalisator persönlich bekannt sein.

Die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift sind laut Verordnung des Bundesministers für Justizfestgesetzt.

Die Legalisationsgebühr für die zweite und jede weitere Unterschrift beträgt die Hälfte der oben angeführten Gebühren.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!

Zuständig


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Kontaktdaten von Hermann Ritter
Legalisator
Hermann Ritter
Mobil: +43 664 5646241