Superheldentage 2025

Veröffentlichungsdatum07.05.2025Lesedauer1 MinuteKategorienJugend, Familie, ...
Superheldentage 2025

Superheldentage

Liebe Eltern unserer Volksschulkinder

Der Sommer naht und ihr Kind hat im auslaufenden Schuljahr viel gelernt und viel geleistet. Die wohlverdienten Ferien stehen an und sie dauern lang, sehr lang. Einiges des Erlernten gerät da wohl leicht in Vergessenheit. 

Wäre es nicht schön, wenn ihr Kind die Möglichkeit bekommen würde, den Stoff des vergangenen Schuljahres ungezwungen und ohne Leistungsdruck, vor dem Beginn des nächsten Schuljahres, zu wiederholen und das Erlernte zu festigen, um darauf im kommenden Schuljahr aufbauen zu können? 

Gleichzeitig hat es die Möglichkeit, die noch verbleibende Ferienzeit mit kreativer, sinnvoller Freizeitgestaltung zu ergänzen, und auch etwas Neues zu versuchen. 

Das klingt doch verlockend, oder? 

Wir, von der Volkshochschule Rankweil, in Partnerschaft mit der Marktgemeinde Rankweil, wollen Ihren Kindern mit unseren „Superheldentagen“ genau das bieten.

Unter der Aufsicht von ausgebildeten und erfahrenen Pädagoginnen wollen wir in 9 Tagen den Stoff des vergangenen Jahres in den Hauptfächern auffrischen. Dies geschieht jeweils in zwei Stunden an den Vormittagen. 

Die verbleibende Zeit, auch jeweils an den Vormittagen,  gestalten wir mit Ihren Kindern auf kreative Weise. Hier können sie töpfern, malen, basteln und Bewegung wird nicht fehlen.

Gesamtleitung: Monika Ritter BEd


Unsere Superheldentage:

vom 25. August bis 5. September 2025 

Mo. - Fr. jeweils von 8:00 - 12:00 Uhr

Maximal 20 teilnehmende Kinder.

Hier könnnen Sie sich anmelden: Superheldentage


Kosten: 250,00 € pro Kind

davon übernimmt die Gemeinde Weiler 100 Euro

Aufsichtspflicht: Wir weisen darauf hin, dass die Aufsichtspflicht außerhalb der angegebenen Veranstaltungszeit dem/der Erziehungsberechtigten obliegt. Die VHS-Rankweil, Schlosserhus sowie die Marktgemeinde Rankweil können für keine der Veranstaltungen eine Haftung übernehmen. Für die Veranstaltung gelten im Übrigen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.