Was darf in die Feuerschale? – Das sollten Gartenbesitzer in Vorarlberg wissen

Veröffentlichungsdatum22.05.2026Lesedauer1 MinuteKategorienThema
Feuerschale

Wenn die Tage kürzer werden und die Abende kühler, zieht es viele Menschen in den eigenen Garten, um am knisternden Feuer zu entspannen. Doch Vorsicht: Nicht alles, was brennt, darf auch verbrannt werden. Die Gemeinde erinnert daran, dass beim Betrieb von Feuerschalen und Feuerstellen klare Regeln gelten – zum Schutz von Umwelt, Nachbarn und der eigenen Sicherheit.

Erlaubt: Natürliches, unbehandeltes Holz

Wer ein gemütliches Gartenfeuer entzünden möchte, darf auf trockenes, naturbelassenes Holz zurückgreifen. Dazu zählen:

  • Scheitholz aus Obstbäumen oder Laubbäumen
  • Holzkohle (besonders beim Grillen)
  • Kleinmengen von trockenem Ast- und Baumschnitt

Das Holz muss gut durchgetrocknet sein – feuchtes Material verursacht starke Rauchentwicklung und kann zu Beschwerden führen.

Verboten: Müll und behandeltes Holz

Nicht erlaubt ist das Verbrennen von:

  • Einwegpaletten oder Bauholz (oft chemisch behandelt)
  • Möbelteile, Spanplatten oder lackiertes Holz
  • Hausmüll, Karton, Plastik oder Textilien
  • Frischen Gartenabfällen wie Laub, Rasenschnitt oder Heckenschnitt

Diese Materialien setzen beim Verbrennen Schadstoffe frei und verstoßen gegen das Luftreinhaltegesetz sowie lokale Feuerpolizeiverordnungen.

⚠️ Sicherheitsregeln beachten

  • Feuerstelle nie unbeaufsichtigt lassen
  • Mindestabstand zu Gebäuden und brennbaren Materialien: 5 Meter
  • Kein Feuer bei starkem Wind oder Trockenheit
  • Löschmittel griffbereit halten

📌 Gemeinde Weiler informiert

Wer sich unsicher ist, was erlaubt ist, kann sich direkt bei der Gemeinde informieren.

Fazit: Ein Gartenfeuer kann ein schönes Erlebnis sein – wenn man sich an die Regeln hält. So bleibt die Stimmung entspannt und die Umwelt geschont.