Um Verfahren auch elektronisch abwickeln zu können, bringt die Gemeinde Weiler auf Schreiben die Amtssignatur gemäß § 19 E-Government-Gesetz an. Damit wird kenntlich gemacht, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde Weiler handelt.
Die Amtssignatur gewährleistet die Erkennbarkeit der Herkunft des Dokuments und dessen Prüfbarkeit. Die Amtssignatur setzt sich zusammen aus:
Unter der Adresse steht Ihnen ein Verfahren zur Prüfung der Amtssignatur in elektronischen Dokumenten zur Verfügung.
Informationen zur Prüfung der Ausdrucke amtssignierter Dokumente erhalten Sie bei der im Dokument bezeichneten Abteilung.