Betriebsgebiet Weiler – Blick zurück und in die Zukunft

28. Mai 2019

Betriebsgebiet Weiler – worum geht es?

Weiler verfügt im Vergleich zu vielen umliegenden Gemeinden über relativ kleine Betriebsflächen und dementsprechend wenig Kommunalsteuereinnahmen. Das bestehende Betriebsgebiet in Weiler-Buxera soll erweitert werden, um den finanziellen Notwendigkeiten einer stetig wachsenden Gemeinde auch in Zukunft gerecht werden zu können. Deshalb wurde im Jahr 2015 beim Land ein Antrag auf die Aufhebung der Landesgrünzone auf einer 4,5 ha großen landwirtschaftlichen Fläche im Gebiet Buxera eingereicht. Nachdem zuerst die Ansiedlung mehrerer Betriebe angedacht war, stellte sich die Fläche als ideal für die geplante Betriebserweiterung der Rudolf Ölz Meisterbäcker GmbH & Co KG heraus. Im Jahr 2016 / 2017 sorgte eine mögliche Ansiedlung des Familienunternehmens für viel Diskussionsstoff und Widerstand und schließlich einem Rückzug von Ölz. Das Unternehmen hat westlich angrenzend an seinen Standort in Wallenmahd von dem Unternehmen Fussenegger Wirtschaftspark GmbH & Co KG und der Stadt Dornbirn rund 14.000 m² Grundfläche angeboten bekommen und erweitert nun dort - obwohl das Vorhaben nur zum Teil abgedeckt werden kann und mit wesentlich mehr Aufwand verbunden ist.

 

Was ist die Landesgrünzone?

Die Landesgrünzonen wurden im Jahr 1977 geschaffen. Es handelt sich um überörtliche, zusammenhängende, geschützte Freiflächen in der Talsohle des Rheintales, die einer Zersiedelung entgegenwirken und Spielräume in der Raumplanung offenhalten sollten. Die Landesgrünzonen waren nie und sind nicht als Naturschutzgebiete konzipiert – der ökologische Wert der Flächen ist irrelevant für die Widmung als Landesgrünzone. 
Seit den 70er Jahren ist die Vorarlberger Bevölkerung um rund 45% gewachsen. Wir stehen heute vor anderen Herausforderungen als 1977 und die damalige Absicht, der Raumplanung Spielräume offenzuhalten wird heute dankbar genutzt.

 

Kann eine Landesgrünzone so einfach umgewidmet werden?

Nein. Beantragt eine Gemeinde eine Umwidmung, wird dieser Antrag im Raumplanungsbüro des Landes überprüft. Von der Gemeinde müssen immer Kompensationsflächen angeboten werden. Im Fall Weiler-Buxera wurden als Kompensationsflächen Vorschläge im Bereich Hüntler und Hahnenberg eingereicht. Die angebotene Fläche in Hanglage ist 9,1 ha groß und hat einen 5,6-fach höheren ökologischen Wert als die Fläche, die umgewidmet werden soll. Ebenso hat die Gemeinde – angrenzend an die Landesgrünzone – in der Talsohle weitere 1,53 ha Kompensationsfläche angeboten.


Gibt es keine besser geeigneten Flächen für ein Betriebsgebiet in Weiler?

Die Fläche grenzt an das bereits bestehende Betriebsgebiet an. Das hat den Vorteil, dass viel Infrastruktur bereits vorhanden ist und die Betriebsflächen kompakt auf einem Fleck wären. 
Weiler hat keine bereits als Betriebsgebiet gewidmeten Flächen oder sonstige geeignete Grundstücke. Letztendlich handelt es sich bei den 4,5 ha um eine landwirtschaftliche Fläche von geringem ökologischem Wert, die mittels Maismonokultur bewirtschaftet wird. 

 

Gab es externe Studien zu dem Thema?

Die wpa Beratende Ingenieure GmbH und das UMG Umweltbüro Grabher wurden im Jahr 2015 beauftragt, eine landwirtschaftliche und eine ökologische Bewertung der betroffenen Flächen vorzunehmen. 
Das Fazit der Studie: 
Die ökologische Bewertung durch das angewandte Punktesystem ergibt eine im Vergleich zur geplanten Erweiterungsfläche für das Betriebsgebiet Buxera mehrfach höhere Wertigkeit der Kompensationsfläche: Artenvielfalt und Lebensraum-/Strukturvielfalt auf der Kompensationsfläche im Hangbereich sind höher; zudem ist die Kompensationsfläche um rund 80 % größer. 

Die Bewertung der landwirtschaftlichen Wertigkeit, beurteilt anhand der natürlichen Ertragsfähigkeit des Bodens, zeigt, dass die Kompensationsfläche nicht ganz ausreicht, den Verlust in der Talebene auszugleichen. So wird die landwirtschaftliche Wertigkeit der Kompensationsfläche um rund 15% niedriger bewertet als die der Erweiterungsfläche. Infolge der Ergebnisse der Studie hat die Gemeinde zusätzlich 1,53 ha angrenzend an das betreffende Gebiet angeboten, um den Verlust der landwirtschaftlichen Wertigkeit vollends auszugleichen. Das bedeutet, dass hier ein fast doppelt so großes Gebiet am Siedlungsrand, das als reich gegliederte Kulturlandschaft mit hohem Erholungswert und Bedeutung für die landwirtschaftliche Vielfalt charakterisiert wird, einem intensiv genutzten Ackerland gegenüber steht. 

 

Was passiert jetzt mit dem Antrag auf Umwidmung?

Der Antrag auf Umwidmung liegt nach wie vor bei der zuständigen Landesraumplanung Vorarlberg. 

 

Neue Studie zu interkommunalen Betriebsgebieten

Bei einem interkommunalen Betriebsgebiet betreiben mehrere Gemeinden gemeinsam an einem Standort ein Betriebsgebiet. Sie teilen sich Kosten und Einnahmen nach einem festgelegten Schlüssel. Es gibt österreichweit positive Erfahrungen. Betriebsgebiete werden verdichtet und fransen nicht aus, Kräfte werden gebündelt und der Wirtschaftsstandort gestärkt.

Im Jahr 2018 /2019 wurde von den Gemeinden Klaus, Röthis, Sulz und Weiler eine Studie in Auftrag gegeben, die Bewertungskriterien für drei mögliche Standorte für interkommunale Betriebsgebiete entwickeln und auf deren Tauglichkeit, Verfügbarkeit sowie sinnvolle Standortprofile und Entwicklungspotentiale überprüfen soll. (Siehe Bild unten).
Alle drei Gebiete erfüllen viele Kriterien, andere weniger. Die Studie bietet jedenfalls eine solide Basis für Überlegungen, wie sich unser Dorf weiterentwickeln kann, welche Maßnahmen für eine positive Betriebsansiedlung getroffen werden müssen und für welche Betriebe die Fläche geeignet ist. 

Nun geht es darum mit den gesammelten Informationen und Erfahrungen aus den letzten Jahren ein Zukunftsbild für Weiler zu zeichnen, das möglichst alle Bürgerinnen und Bürger mitnimmt, die Finanzen stabilisiert und ökologisch vertretbar ist. Das neue Raumplanungs- und Grundverkehrsgesetz kommt da gerade recht. Mit einem verpflichtenden Räumlichen Entwicklungsplan (REP) können wir als Gemeinde gemeinsam unsere Zukunft formulieren. 

 

Next Step – REP

Seit 1. März 2019 gilt ein neues Raumplanungs- und Grundverkehrsgesetz. Aus dem Räumlichen Entwicklungskonzept (REK) wird ein Räumlicher Entwicklungsplan (REP), den jede Vorarlberger Gemeinde bis Ende 2022 ausarbeiten muss. Es handelt sich dabei um ein strategisches Planungsinstrument, das die Festlegung von raumbezogenen Entwicklungszielen und Maßnahmen wie beispielsweise Naherholung, Siedlungsentwicklung nach innen, Stärkung der Ortskerne, umweltfreundliche Mobilität etc. beinhaltet. Die Umsetzung dieser strategischen Planungen erfolgt mit den Instrumenten des Flächenwidmungsplanes, des Bebauungsplanes, der verpflichtenden Baugrundlagenbestimmung und/oder der privatwirtschaftlichen Maßnahmen sowie im Rahmen der Baubewilligung für ein konkretes Bauvorhaben. Insgesamt geht es dabei um die qualitätsvolle Gestaltung des Lebensraumes im öffentlichen Interesse. Fixer Bestandteil bei der Erstellung des REP ist die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in Arbeitsgruppen und bei Bürgersprechtagen. Die Gemeinde sieht in dem REP eine Chance, gemeinsam die Zukunft Weilers zu gestalten und die Frage der Betriebsgebietserweiterung einzubetten. 

Ende Mai wird die Gemeindevertretung aller Voraussicht nach die Vergabe des REP beschließen.

 

 

 

 

Bildschirmfoto 2019-05-24 um 13.58.54.pngDie drei möglichen Standorte für ein interkommunales Betriebsgebiet


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