Jeder Hundehalter, der in Weiler einen Hund hält oder für länger als einen Monat in Pflege nimmt, hat dies spätestens innerhalb eines Monats beim Gemeindeamt Weiler zu melden. Diese Meldepflicht gilt auch für neugeborene Hunde. Ebenso ist jede Abgabe von Hunden unverzüglich zu melden. Bei der Anmeldung bekommt jeder Hund eine Hundemarke, die er sichtbar am Halsband zu tragen hat.
Hundehalter sind während des ganzen Jahres verpflichtet, die durch den Hund verursachten Verunreinigungen (Hundekot) im gesamten Gemeindegebiet zu beseitigen. Die Entsorgung ist über die aufgestellten Hundekübel möglich.
In Weiler wurde eine Leinenpflicht für bestimmte Bereiche verordnet. (siehe Verordnung)
Außerhalb dieses Bereiches ist vom Hundebesitzer darauf zu achten, dass Fußgänger immer ungehindert passieren können. Freilaufende Hunde lösen bei Weide- und Wildtieren Fluchtreaktionen aus.