Legalisator

Welche Aufgaben hat der Legalisator? 

Der Legalisator ist für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch, also Kaufverträge, Darlehensverträge etc. zuständig. Die Aufgabe des Legalisators ist die Beglaubigung der Unterschriften, nicht aber die rechtliche Überprüfung eines Vertrages. Die Beglaubigung des Legalisators ist jedoch nur bei Eingaben in ein Grundbuch im Bundesland Vorarlberg gültig.

Eine Legalisation kann durchgeführt werden, wenn die betreffende Person bzw. eine der betreffenden Personen, deren Unterschrift zu beglaubigen ist, in der Gemeinde Weiler mit Hauptwohnsitz gemeldet ist oder sich das die Urkunde betreffende Objekt/die Liegenschaft in der Gemeinde Weiler befindet.

Die Unterschrift ist persönlich vor dem Legalisator zu leisten.

Legalisierungsgebühr:

Mit Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 27.04.2023, BGBl.Nr. 135/2023, wurden die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift wie folgt festgesetzt:

  • € 3,- bis zu einem (Vertrags-)Wert von € 700,- oder bei unbestimmten Wert
  • € 7,- bei einem Wert über € 700,- bis € 3.000,-
  • € 9,- bei einem Wert über € 3.000,- bis € 7.000,-
  • € 24,- bei einem Wert über € 7.000,- bis € 35.000,-
  • € 31,- bei einem Wert über € 35.000,-

Die Legalisationsgebühr für die zweite und jede weitere Unterschrift beträgt die Hälfte der oben angeführten Gebühren. 

Für die Beglaubigung auf jeder Vertragsurkunde ist weiters eine Bundesgebühr gemäß § 14 GebG TP 13 von 21,00 € zu entrichten.

Legalisationen können nur nach telefonischer Terminvereinbarung gemacht werden.

Zuständig


Christian Längle
Kontaktdaten von Christian Längle
Legalisator
Christian Längle
Mobil: +43 681 20194176