Gemeindechronik

Einwohner, Lage und Größe

Die Gemeinde Weiler liegt am Ostrand des Vorarlberger Rheintales am Fuß des Freschenstocks. Regional zählt sie zum Vorderland, das im Norden durch den weit ins Rheintal ragenden Hügelrücken Tschütsch und Sattelberg, im Westen vom Rhein und im Osten von den Freschenausläufern begrenzt wird.

In diesem klimatisch begünstigten Gebiet erstreckt sich die Gemeinde auf einer Seehöhe von 445 bis 749 Meter. Das Ortszentrum befindet sich auf einer Seehöhe von 486 Meter. Das heutige Gemeindegebiet umfasst 309 Hektar. Mit 31.12.2022 waren in Weiler 2444 Einwohner (Haupt- und Nebenwohnsitz) gemeldet.

Die Nachbargemeinden sind Klaus, Röthis, Viktorsberg und Fraxern.

Geschichtliche Hintergründe der Gemeinde

Die Einführung der neuen Gemeindeordnung durch die Bayrische Herrschaft im Jahr 1808 bedeutete das Ende der Landgemeinde Sulz (zuvor gehörte Weiler zur Sulzer Großgemeinde, der auch die Orte Klaus, Zwischenwasser, Viktorsberg, Röthis und Fraxern angehörten).

Die einzelne Gemeinde wurde nun als unterste Befehlsempfängerin des Staates definiert. Doch barg diese Bestimmung bereits den Kern für die spätere Entwicklung der Ortsgemeinde zu einem selbstständigen Verwaltungssprengel und Selbstverwaltungskörper. Die neue Gemeindeordnung sah statt des bisherigen Säckelmeisters einen Vorsteher vor, der von den Gemeindebürgern gewählt und vom Landgericht ernannt wurde. An die Stelle der bisherigen Geschworenen traten zwei Beisitzer, die gemeinsam mit dem Vorsteher den Gemeinderat bildeten. Die Rückkehr zu Österreich im Jahr 1815 brachte zwar die Einführung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches, aber keine größere Selbstbestimmung für die Gemeinden. Noch bestehende Gemeinsamkeiten der Nachbarorte der einstigen Landgemeinde Sulz wurden durch die Grenzziehung zwischen Weiler und Röthis sowie Weiler und Klaus im Jahre 1830 beseitigt. Damit fixierte die Obrigkeit die Steuergrenzen von Weiler.

Als Folge der Revolution von 1848 wurde ein Jahr später die "freie Gemeinde" im provisorischen Gemeindegesetz festgeschrieben. Doch hielt sie sich nur 2 Jahre. 1852 erfolgte ihre Aufhebung. Erst die 1864 für das Land Vorarlberg eingeführte Gemeindeordnung brachte mehr Demokratie. In der standesstaatlichen Zeit (1934) und durch die Deutsche Gemeindeordnung (1938) erhielten auch die Gemeindestrukturen eine autoritäre Ausrichtung. Der Bürgermeister wurde seit 1938 ernannt, nicht mehr gewählt. 1945 kehrte man zu demokratischen Verhältnissen zurück. 1965 erweiterte das neue Gemeindegesetz die Gemeindeautonomie. Heute besteht die Gemeidevertretung aus 21 Mitgliedern.