RA 2016

26. Juni 2017

RA 2016

Rechnungsabschluss 2016

Eckdaten RA 2016

 

Der RA 2016 liegt mit einer Gesamtsumme von € 4.983.579,23 um rund € 188.000,00 unter dem budgetierten Voranschlag bzw. rund € 792.000,00 unter dem Abschluss des Vorjahres.

Hauptursache für diese Entwicklung sind die Ausgaben der Gruppe 2: Bildung. Aus der Endabrechnung der Turnhalle Klaus hat sich für die Gemeinde Weiler ein Guthaben in Höhe von € 358.670,00 ergeben. Der ursprünglich bezahlte Zuschuss für die Investition hat sich um diesen Betrag reduziert.

Betrachtet man den Abschluss aus wirtschaftlicher Sicht, so kann gesagt werden, dass in der laufenden Gebarung sich ein Überschuss in Höhe von € 272.071,76 ergeben hat. Dies ist im Verhältnis zum Voranschlag erfreulicherweise eine Steigerung, fällt gegenüber den Abschlüssen 2013 und 2015 allerdings schlechter aus. Genauer betrachtet fällt dabei auf, dass bei den laufenden Einnahmen die Ertragsanteile, trotz Steuerreform, gesteigert werden konnten, dies ist allerdings auch durch die Bevölkerungszunahme bedingt erfolgt. Zudem haben sich durch die Veränderungen in der Finanzierungsvereinbarung des Sozial- und Spitalsfonds höhere Zuschüsse des Landes ergeben. Demgegenüber sind die eigenen Steuern zum Vorjahr zurückgegangen. Dies allerdings vorwiegend, weil darin auch die Anschluss- und Ergänzungsbeiträge für Wasser und Kanal enthalten sind. Die Grundsteuer blieb stabil, die Einnahmen aus der Kommunalsteuer sind dagegen leicht zurückgegangen (- € 43.000,00). Insgesamt sind die laufenden Einnahmen damit von € 4,31 Mio auf € 4,53 Mio gestiegen.

Auf der Ausgabenseite fällt die Erhöhung zum Vorjahr aber leider deutlich höher aus. Die laufenden Ausgaben stiegen von € 3,86 auf € 4,26 Mio. Hauptgrund dafür sind die Transferzahlungen, vor allem an das Land. Die Transferzahlungen sind nämlich von € 1,13 Mio auf € 1,45 Mio gewachsen, während die übrigen Ausgaben weitgehend konstant gehalten werden konnten, oder sogar noch reduziert worden sind. Die Ausgaben im Rahmen der Sozialhilfe sind gegenüber dem Vorjahr um über € 48.000,00 gestiegen, jene für die Krankenanstaltenfinanzierung gar um über € 155.000,00!!!

 

Bei den Investitionen wurden im Jahr 2016 keine größeren Projekte umgesetzt. Neben einem Grundkauf um rund € 92.000,00 erfolgten noch Restarbeiten in der Volksschule um rund € 37.000,00, sowie Neuanschaffungen im Fuhrpark und der Photovoltaikanlage des Bauhofes für € 24.000,00 bzw. € 16.000,00. Einnahmenseitig konnte noch ein letzter Beitrag für den Schul- bzw. Kindergartenumbau von € 147.000,00 verbucht werden.

Zuletzt darf der Finanzhaushalt nicht vergessen werden. Bei den Finanztransaktionen stehen Tilgungen für die eigenen Darlehen in Höhe von € 303.689,00 zu Buche. Zusätzlich dazu hat die Gemeinde aber auch noch Beiträge für Tilgungen bei der GIG, der ARA und der Gruppenwasserversorgung zu leisten. Dafür mussten nochmals € 330.574,00 aufgewendet werden. Von der eingangs erwähnten Gutschrift für die Turnhallensanierung von über € 358.000,00 sind damit kassenmäßig noch € 109.810,00 verblieben, die der allgemeinen Haushaltsrücklage zugeführt werden konnten. Ohne diesen Sondereffekt hätte die Gemeinde trotz geringer Investitionstätigkeit ein Darlehen aufnehmen müssen.

Dies zeigt damit eindrücklich die finanzielle Lage der Gemeinde. 2016 konnte dadurch zumindest der Schuldenstand der Gemeinde von € 4.487.084,00 auf € 4.183.394,00 reduziert werden. Angesichts der zu erwartenden weiteren Zunahme der Belastungen durch die Umlagen des Landes und nur geringer Zuwächse auf der Einnahmenseite ist kurzfristig mit keiner Entspannung der finanziellen Lage der Gemeinde zu rechnen. Die noch vorhandene Haushaltsrücklage hilft zwar bei der Überbrückung der momentanen finanziellen Lücke, ist aber genau einzuteilen. Denn wenn das „Sparbuch“ aufgebraucht ist, sind damit auch die letzten Reserven weg.

Der Prüfungsausschuss hat ebenfalls die gestiegenen Ausgaben im Bereich Soziales, bei den Krankenanstalten und auf die angespannte Situation verwiesen. Er hat auf Basis einer Stichprobenprüfung die Richtigkeit des Rechnungsabschlusses bestätigt und die Entlastung beantragt.

Der Rechnungsabschluss wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.




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